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Die rechtsfähige Stiftung und das Gemeinnützigkeitsrecht

Seminar 12

Inhalte:

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf zu ihrer wirksamen Errichtung einer staatlichen Anerkennung. Damit unterscheidet sich die Stiftung von anderen Körperschaften, aber auch von der treuhänderischen, nicht rechtsfähigen Stiftung. Der größte Teil der rechtsfähigen Stiftungen ist gemeinnützig. Der Begriff gemeinnützig wird in Deutschland in einem weiten Sinn verwandt, um Organisationen zu kennzeichnen, die im Dienste der Allgemeinheit tätig werden. Die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) sind hier von besonderer Relevanz, insbesondere der im Januar verabschiedete überarbeitete Anwendungserlass (AEAO).

Im Rahmen des Seminars werden die Merkmale sowie die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung detailliert beleuchtet. Anhand der zu verwendenden Mustersatzung und der Anlage 1 zu § 60 AO werden die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen der rechtsfähigen Stiftung erläutert.

 

Ort:  

Haus Deutscher Stiftungen
Mauerstraße 93
10117 Berlin
 

Termin:         
30. Mai 2012

 

Referenten:        

Prof. Dr. Burkhard Küstermann
BVDS, Berlin
RA'in Evelin Manteuffel
DSZ, Essen

Teilnahmeentgelt:    
Mitglieder des BVDS und SV: 295* Euro
Sonstige Teilnehmer: 395* Euro
Studenten, Referendare und Erwerbslose: 150* Euro

* Umsatzsteuer wird gemäß § 4 Nr. 22a) UStG nicht erhoben.

 

Kontakt

Dr. Andrea Rudolph
Akademieleiterin DSA
Telefon (030) 89 79 47-47
Fax (030) 89 79 47-81

Evelyn Senftleben
Assistentin DSA
Telefon (030) 89 79 47-68
Fax (030) 89 79 47- 81

Programm

Hier können Sie sich das Programm zum Seminar "Die rechtsfähige Stiftung und das Gemeinnützigkeitsrecht" herunterladen: 

 
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