Inhalte:
Viele Stiftungen haben mittlerweile eine eigene Website, nutzen Social Media und profitieren so von den Informations- und Kommunikations-möglichkeiten des Internets. Zugleich stellen sich aber auch rechtliche Fragen: Welche Rechtsvorschriften müssen bei einer Internetseite beachtet werden? Wie muss ein Impressum nach Telemediengesetz (TMG) aussehen? Kann ein Link zu anderen Webseiten gemacht werden? In welchen Bereichen ist hier aus rechtlicher Sicht Vorsicht geboten? Neben den sich wandelnden Rechtsprechungen im Internet finden auch Rechtsfragen bei klassischen Printmedien Berücksichtigung.
Ort:
Wissenschaftszentrum Bonn
Ahrstraße 45
53175 Bonn
Termin:
24. Mai 2012
Referenten:
RA Steffen Wiederhold,
Rechtsanwaltskanzlei Neukirchen - Thiele - Küpper - Müller, Bonn
u.a.
Thomas Lakenberg, M.Jur.
Rechtsanwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg, Bonn