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Die Stiftungsgestaltung ist vor dem Hintergrund der steigenden Errichtungszahlen in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema der Praxis. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung im Zusammenhang mit Erbregelungen, bei denen die Stiftung als Erbin, als Vermächtnisnehmerin oder vorweggenommene Nachfolgerin eingesetzt wird. Damit werden Stiftungen zugleich auch für die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung bedeutsam. Die Stiftungserrichtung kann sowohl testamentarisch oder durch Erbvertrag erfolgen. Des Weiteren wählen viele Stifter den Weg der „Anstiftung“, trennen sich also zunächst nur von einem kleineren Teil ihres Vermögens und statten ihre Stiftung dann im Laufe des Lebens oder von Todes wegen weiter aus.
Das Erbrecht hat damit eine große Bedeutung im Stiftungswesen. Es spielt insbesondere bei der Konstellation der „Anstiftung“ eine ganz zentrale Rolle, da diese Stiftungen zumeist den weitaus größten Teil ihrer Kapitalausstattung letztwillentlich vom Stifter zugewiesen bekommen.
Das Seminar vermittelt Basiswissen für den Fall, dass die Stiftung Erbin wird, und lässt Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Ort:
Wissenschaftszentrum Bonn
Ahrstraße 45
53175 Bonn
Termin:
17. April 2012
Referenten:
RA Eberhard Rott,
HÜMMERICH legal, Bonn
RA Dr. K. Jan Schiffer,
SP§P Schiffer & Partner, Bonn