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2020 wird wahrscheinlich ein wichtiges Reformjahr

Für das Jahr 2020 deuten sich im Rahmen der Stiftungsrechts- und Gemeinnützigkeitsrechtsreform weitreichende Änderungen im Stiftungswesen an. Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bonn und langjähriges Beiratsmitglied der DSA, äußert sich im Kurzinterview zu den anstehenden Reformvorhaben

„2020 wird wahrscheinlich ein wichtiges Reformjahr“

Für das Jahr 2020 deuten sich im Rahmen der Stiftungsrechts- und Gemeinnützigkeitsrechtsreform weitreichende Änderungen im Stiftungswesen an. Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bonn und langjähriges Beiratsmitglied der DSA, äußert sich im Kurzinterview zu den anstehenden Reformvorhaben:

Folgt man der Halbzeitbilanz der Bundesregierung, so steht die Stiftungsrechtsreform noch auf der Agenda dieser Legislaturperiode. Was erhoffen Sie sich von der Reform?

Das wesentliche und unstrittige Ziel der Reform ist die Vereinheitlichung des materiellen Stiftungsrechts im BGB. Darüber hinaus erhoffe ich mir punktuelle Klärungen (z.B. bei der Business-Judgement-Rule und bei Satzungsänderungen) sowie – auch wenn die Bundesländer bisher „mauern“ – ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung.

In den vergangenen Jahren gab es für gemeinnützige Organisationen immer wieder Unsicherheiten im Bereich der Umsatzsteuer. Sind diesbezüglich weitere Entscheidungen und Klärungen zu erwarten?

Zum 1. Januar 2020 ist die Steuerbefreiung für Wohlfahrtsbetriebe in §4 Nr. 18 UStG grundlegend geändert worden, was in der Praxis zu erheblichen Umstellungsproblemen führen dürfte. Darüber hinaus hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei bestimmten Zweckbetrieben in Frage gestellt.

Was raten Sie Stiftungen – über den Besuch des Jahresforums hinaus – um sich auf die rechtlichen Herausforderungen des Jahres 2020 einzustellen?

2020 wird wahrscheinlich ein wichtiges Reformjahr. Neben einer Stiftungsrechtsreform ist auch eine grundlegende Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt. Diese Entwicklungen müssen die Verantwortlichen in Stiftungen im Auge behalten.