Aktuelles

Schutz gegen Corona: Ab sofort gilt die 2G-Plus-Regel für unsere Veranstaltungen.

Zum Schutz gegen Corona gilt angesichts der steigenden Fallzahlen ab sofort die 2G-Plus-Regel zur Teilnahme an Veranstaltungen der Deutschen Stiftungsakademie. Für den Zutritt ist zukünftig sowohl der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus als auch ein negatives Testergebnis notwendig (Selbsttest oder Teststation, PCR- oder Antigen-Schnelltest; in jedem Fall darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein). Das negative Testergebnis einer Teststation kann durch einen schriftlichen oder digitalen Nachweis bestätigt werden. Im Falle eines Selbsttests ist mit einem am Veranstaltungstag von der DSA bereitgestellten Formular das negative Testergebnis persönlich schriftlich zu versichern.

Personen, die eine fachärztlich attestierte Kontraindikation für eine COVID-19-Impfung nachweisen, und nicht geimpft werden können, müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das zu Veranstaltungsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt die DSA entsprechende Testmöglichkeiten für die Folgetage nach Veranstaltungsbeginn zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund!