Die Stiftungsrechtsreform – Neuerungen für die Stiftungs- und Beratungspraxis
FachseminarInhalt: Ende Juni 2021 hat der Gesetzgeber die lange erwartete Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Ergebnis der nun verabschiedeten Reform ist die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit werden das Nebeneinander von Bundes- und Länderregelungen beendet und einheitliche Vorgaben für Stiftungen, zu Rechten und Pflichten der Organmitglieder oder zu Satzungsänderungen und zur Auflösung von Stiftungen geschaffen.
Das Seminar beleuchtet die wesentlichen Hintergründe und Inhalte der Reform und widmet sich dabei insbesondere Themen wie den neuen Haftungsregeln für Stiftungsorgane, der Einführung des Stiftungsregisters, den veränderten Rahmenbedingungen des Stiftungsvermögens, der Satzungsgestaltung, der künftigen Rolle der Stiftungsaufsicht sowie den Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten besonders für kleine Stiftungen.
Anschaulich und praxisnah werden der sich aus den rechtlichen Änderungen ergebende Handlungsbedarf sowie die Konsequenzen auf der Ebene der Verwaltung und des Tagesgeschäfts bestehender und sich in Gründung befindlicher Stiftungen und die modifizierte Beratungspraxis für Personen mit beratender Funktion anhand von zahlreichen Fallbeispielen erläutert.
Voraussetzungen: Das Fachseminar setzt Grundlagen des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts voraus und baut auf dem Einführungsseminar "Die Stiftung - Grundlagenwissen" bzw. "Die Stiftung - Rechtliche Grundlagen" auf.
Methode: Die Inhalte werden anhand von Präsentationen vorgestellt und erläutert. Begleitende Texte bieten die Möglichkeit zur individuellen Vertiefung einzelner Aspekte.
Lernziele: Die Teilnehmenden erlangen mit dem Seminar einen fundierten und detaillierten Überblick über Inhalte und Ziele der Stiftungsrechtsreform und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf Stiftungsverantwortlicher und -beratender.
Format: Online-Seminar (2 Halbtage)
- 24.05.2023: 9.00 bis 13.00 Uhr
- 25.05.2023: 9.00 bis 12.30 Uhr
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und an Führungskräfte in Stiftungen sowie an Personen, die in beratenden Funktionen tätig sind.
Für den Besuch der Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung als Fortbildung liegt bei der jeweiligen RA-Kammer.
Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.
Dauer
24.05.2023: 9.00 bis 13.00 Uhr
25.05.2023: 9.00 bis 12.30 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Léa Gatouillat
l.gatouillat@stiftungsakademie.de
+49(0)151 - 26 94 69 46
Referierende
Dr. Markus Heuel
Prof. Dr. Stefan Stolte
Teilnahmeentgelt
425,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
475,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
450,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
550,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Programm
Stand: 20.02.2023
Referenten
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
Dr. Markus Heuel
Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums sowie Leiter des Bereichs "Recht, Steuern & Consulting" und geschäftsführender Gesellschafter der DSZ Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen
Prof. Dr. Stefan Stolte
Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums sowie Leiter des Bereichs "Stiftungsmanagement", Essen
Leistungen
Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.
Für den Besuch der Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung als Fortbildung liegt bei der jeweiligen RA-Kammer.
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