Familien- und Unternehmensstiftungen
FachseminarInhalt: Privatnützige Stiftungen – im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen – werden nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen im Rahmen der eigenen Vermögens- und Unternehmensnachfolge zunehmend in Betracht gezogen. Doch was bedeutet „Stiftung“ eigentlich, welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten und welche Vor- und Nachteile bestehen gegenüber anderen Rechtsformen, wie z. B. Kapital- oder Personengesellschaften oder dem Verein? Wie erfolgt die Besteuerung privatnütziger Stiftungen bei Errichtung und während ihres Bestehens und wie die der Destinatäre? Welche Themen spielen bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien eine Rolle?
Diese und andere grundlegende Fragen rund um Familien- und Unternehmensstiftungen werden im Rahmen des Seminars beantwortet, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Stiftungsrechtsreform. Anhand von Praxisbeispielen werden Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt und Entscheidungshilfen gegeben.
Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse im Steuerrecht sind für die Teilnahme am Seminar hilfreich.
Methode: Die Inhalte werden anhand von Präsentationen vorgestellt und erläutert.
Lernziele: Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern ein umfassendes Wissen zur Rechtsform der Familienstiftung auch im Vergleich zu anderen Rechtsformen Entscheidungsgrundlage für eine Nachfolgeplanung zu übermitteln, letzteres auch unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen der Stiftungsreform. Des Weiteren soll der Teilnehmer einen Überblick über alle relevanten Besteuerungsaspekte einer Familienstiftung erhalten, von der Errichtung der Stiftung, der laufenden Besteuerung der Stiftung und der Destinatäre bis hin zur Auflösung. Es wird auch grundlegendes Wissen zu besonderen Strukturen vermittelt, wie z. B. der Doppelstiftung und ihrem Anwendungsbereich.
Format: eintägiges Online-Fachseminar
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen, die sich mit der Errichtung einer privatnützigen Stiftung beschäftigen oder für eine solche tätig sind und sich Fachwissen rund um die stiftungs- und steuerrechtlichen Grundlagen privatnütziger Stiftungen aneignen wollen.
Für den Besuch der Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung als Fortbildung liegt bei der jeweiligen RA-Kammer.
Beginn
20.09.2022 · 09.00 Uhr
Ende
20.09.2022 · 17.30 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Helke Tzschoppe
h.tzschoppe@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6
Léa Gatouillat
l.gatouillat@stiftungsakademie.de
+ 49 (030) 89 79 47-68
Referierende
Judith Mehren
Dr. Tanja Schienke-Ohletz
Teilnahmeentgelt
395,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
425,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
425,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
455,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Programm
Stand: 17.01.2022
Referentinnen
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
Judith Mehren
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberaterin und Assoziierte Partnerin der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Bonn
Dr. Tanja Schienke-Ohletz
Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt am Main
Leistungen
Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.
Für den Besuch der Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung als Fortbildung liegt bei der jeweiligen RA-Kammer.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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