Vermögensanlage für Stiftungen
Fachseminar
Inhalt: Kursschwankungen und Vermögenserhaltung, Niedrigzinsen und Ertragsziele, Rendite und Nachhaltigkeit: Das Anlagekonzept einer Stiftung muss die unterschiedlichsten Anforderungen erfüllen und zum Ausgleich bringen. Aus einem schier unüberschaubaren Angebot von Vermögensanlagen gilt es die für die einzelne Stiftung passendsten herauszufinden. In seinem theoretischen Teil befasst sich das Online-Seminar mit den methodischen Grundlagen: Recht, Steuer, Governance, Anlageziele, Rücklagenpolitik und Dokumentation.
Der praktische Teil verdichtet das Gelernte von der Entwicklung einer konkreten Anlagestrategie über die Erstellung einer individuellen Anlagerichtlinie bis hin zur Auswahl der Einzelanlagen am Beispiel einer fiktiven Stiftung mit Hilfe des Stiftungscockpits als Controlling-Tool.
Die Veranstaltung berücksichtigt die aktuellen Änderungen der Stiftungsrechtsreform zur Reduzierung der Haftungsrisiken für Gremienmitglieder.
Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse in Anlagefragen sind für die Teilnahme am Online-Seminar hilfreich.
Methodik und Didaktik: Die Veranstaltung basiert auf dem DSA-Learning Experience Standard (DSA-LES)®: Wissensvermittlung und Lernerfahrung laufen in aufeinander aufbauenden didaktischen Phasen ab. Informierende und rezeptive Einheiten (Fachinputs) wechseln im Lernprozess ab mit aktiven Phasen, in denen die Teilnehmenden das Wissen sortieren, verinnerlichen und wiederholen, das Erlernte in praktischen Übungen anwenden sowie die Inhalte diskutieren und Erfahrungen und Erkenntnisse austauschen. Das vermittelte Orientierungs- und Fachwissen wird dabei zum Hebel zur Ausprägung von Handlungskompetenzen. Der DSA-LES® stellt sicher, diese Qualifizierung anwendungssicher zu verankern.
Lernziele: Das Online-Seminar vermittelt den Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die wichtigsten methodischen Rahmenbedingungen bei der Vermögensbewirtschaftung einer Stiftung und befähigt zur Bewertung verschiedener potentieller Anlageperspektiven für die eigene Organisation.
Format: Online-Seminar (2 halbe Tage)
Zielgruppe: Die Veranstaltung ist für Gremienmitglieder oder Angestellte mit Vermögensverantwortung konzipiert.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach
§ 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Dauer
11.11. und 12.11.2025: jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Katharina Schnur
k.schnur@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6
Referent
Dr. Stefan Fritz
Teilnahmeentgelt
445,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
495,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
470,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
570,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Programm
Das Programm wird hier in Kürze für Sie hochgeladen.
Referent
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
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Dr. Stefan Fritz
Rechtsanwalt, Markt Schwaben
Leistungen
Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
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