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AEAO 2023

AEAO und AO kostenfrei zum Download

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde zuletzt mit dem BMF-Schreiben vom
3. März 2025 überarbeitet. Die Deutsche Stiftungsakademie stellt eine aktualisierte Fassung mit Änderungshistorie i.S.d. §§ 51-68 der Abgabenordnung als kostenfreien Download zur Verfügung. 

Die §§ 51-68 (steuerbegünstigte Zwecke) der Abgabenordnung (AO) werden in der
am 1. Januar 2025 gültigen Fassung ebenfalls als Download zur Verfügung gestellt.

 

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist eine umfangreiche Verwaltungsvorschrift, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen wird. Er interpretiert und erläutert die Bestimmungen der AO und soll so eine einheitliche Gesetzesanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen. Nach einer Änderung der AO muss dementsprechend auch der AEAO geändert werden. Die Anpassung des AEAO durch das BMF erfolgt jedoch zeitverzögert und wird ggf. erst Monate nach der AO-Änderung veröffentlicht. Bei der Nutzung des AEAO gilt es daher immer zu prüfen, ob die dort interpretierten Paragraphen der AO noch dem aktuellen Stand der AO entsprechen.

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. In ihr finden sich die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren. Sie enthält auch die Voraussetzungen zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit. Die AO wird vom Gesetzgeber je nach Bedarf geändert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweils aktuell gültige Fassung finden Sie auch auf dem Internetauftritt www.gesetze-im-internet.de