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AEAO 2023

AEAO und AO kostenfrei zum Download

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde Anfang 2023 mit dem BMF-Schreiben vom 23.01.2023 überarbeitet. Die Deutsche Stiftungsakademie stellt eine aktualisierte Fassung mit Änderungshistorie i.S.d. §§ 51-68 Abgabenordnung (AO, steuerbegünstigte Zwecke) als kostenfreien Download zur Verfügung.

Sie können die PDF-Datei über den Download-Button am Ende der Seite kostenfrei herunterladen.

Die Deutsche Stiftungsakademie

Die Deutsche Stiftungsakademie (DSA) bietet Mitarbeitenden und Führungskräften von Stiftungen sowie Personen, die Stifterinnen und Stifter beim Gründungsprozess und im Management von Stiftungen beraten, durch Webinare, Tagesseminare, Lehrgänge und Inhouse-Schulungen Weiterbildung und Professionalisierung. Die Deutsche Stiftungsakademie ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes mit seinem Deutschen Stiftungszentrum.

Eine Übersicht der Veranstaltungen der DSA finden Sie hier.

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist eine vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassene interne Verwaltungsanweisung. Sie dient der Auslegung der AO und soll so eine einheitliche Gesetzesanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen. Änderungen und Neufassungen der Verwaltungsanweisung erfolgen regelmäßig mittels sogenannter „BMF-Schreiben“. Da die Verwaltungsanweisungen nach der Gesetzesänderung erlassen werden, kann es zu einem zeitlichen Auseinanderfallen zwischen Änderung der AO und Anpassung des AEAO kommen. Zu beachten ist, dass der AEAO nur die Finanzverwaltung der Länder bindet (Landesfinanzverwaltung, Steuerverwaltung), nicht aber die Finanzgerichtsbarkeit. 

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. In ihr finden sich die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren. Sie enthält auch die Voraussetzungen zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit. Die AO wird vom Gesetzgeber je nach Bedarf geändert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweils aktuell gültige Fassung finden Sie auch auf dem Internetauftritt www.gesetze-im-internet.de