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AEAO 2023

AEAO und AO kostenfrei zum Download

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde zuletzt mit dem BMF-Schreiben vom
3. März 2025 überarbeitet. Die Deutsche Stiftungsakademie stellt eine aktualisierte Fassung mit Änderungshistorie i.S.d. §§ 51-68 der Abgabenordnung als kostenfreien Download zur Verfügung. 

Die §§ 51-68 (steuerbegünstigte Zwecke) der Abgabenordnung (AO) werden in der
am 1. Januar 2025 gültigen Fassung ebenfalls als Download zur Verfügung gestellt.

 

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist eine vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassene interne Verwaltungsanweisung. Sie dient der Auslegung der AO und soll so eine einheitliche Gesetzesanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen. Änderungen und Neufassungen der Verwaltungsanweisung erfolgen regelmäßig mittels sogenannter „BMF-Schreiben“. Da die Verwaltungsanweisungen nach der Gesetzesänderung erlassen werden, kann es zu einem zeitlichen Auseinanderfallen zwischen Änderung der AO und Anpassung des AEAO kommen. Zu beachten ist, dass der AEAO nur die Finanzverwaltung der Länder bindet (Landesfinanzverwaltung, Steuerverwaltung), nicht aber die Finanzgerichtsbarkeit. 

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. In ihr finden sich die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren. Sie enthält auch die Voraussetzungen zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit. Die AO wird vom Gesetzgeber je nach Bedarf geändert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweils aktuell gültige Fassung finden Sie auch auf dem Internetauftritt www.gesetze-im-internet.de