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§ 15 FAO Bescheinigung

Teilnahmebescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen über die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen.

Die Bescheinigung kann je nach Thema für folgende Rechtsgebiete anerkennungsfähig sein:

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Erbrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.