© mast3r - stock.adobe.com

§ 15 FAO Bescheinigung

Teilnahmebescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen.

Die Bescheinigung kann je nach Thema für folgende Rechtsgebiete anerkennungsfähig sein:

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Erbrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen.