© Dirk Enters

Veranstaltungen

Inhalt: Für den Jahresabschluss einer gemeinnützigen Stiftung, der in regelmäßigen Abständen der Aufsichtsbehörde sowie dem Finanzamt vorgelegt werden muss, bedarf es umfangreicher Spezialkenntnisse.  

Das Online-Seminar führt systematisch an die Materie heran und vermittelt anhand anschaulicher Praxisbeispiele die wesentlichen Punkte bei der Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Erstellung. Einführend werden die Grundlagen der Bilanzierung und des Aufbaus von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und der Inhalt und die Bedeutung von Anhang und Lagebericht vermittelt. Wesentlicher Punkt sind dann die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.  

Einen Schwerpunkt bildet das Eigenkapital und hier Wesen und Bedeutung der nach dem Gesetz zulässigen Rücklagen und weitere Möglichkeiten im Hinblick auf Kapitalerhalt und zeitnahe Mittelverwendung. Abschließend werden Kennzahlen zur Analyse von Jahresabschlüssen vorgestellt. 

Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse in der Rechnungslegung von Stiftungen werden für die Teilnahme am Seminar, das auf dem Grundlagenseminar "Die Stiftung-Rechnungslegung und Prüfung“  vom 19. und 20. Juni 2024 aufbaut, empfohlen. 

Methode: Die Inhalte werden im Online-Seminar durch interaktive  Vorträge und Diskussionen sowie die Einbindung zahlreicher praxisnaher Beispiele vermittelt. Eine Praxisübung in Gruppenarbeit veranschaulicht die im Online-Seminar besprochenen Inhalte zum Thema Gestaltungsspielräume bei der Bilanzierung.

Lernziele: Das Online-Seminar unterstützt dabei, die vorhandenen Gestaltungsmittel für den Jahresabschluss prüfungssicher zu nutzen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele gewinnen die Teilnehmenden Sicherheit in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen und können so ihren Jahresabschluss kompetent und ordnungsgemäß gestalten und analysieren. Zudem entwickeln sie ihr persönliches „Frühwarnsystem“ für Chancen und Risiken.  

Format: Online-Seminar (2 halbe Tage) 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Stiftungen, die für die Erstellung des Jahresabschlusses zuständig sind und sich Fachkenntnisse zur Erstellung aneignen wollen.

Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.

Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach
§ 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Dauer

26.09. und 27.09. 2024: jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr

Ort

Online

Kontakt

Léa Gatouillat
l.gatouillat@stiftungsakademie.de
+49(0)151 - 26 94 69 46

Referent

Dr. Reinhard Berndt

Teilnahmeentgelt

445,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

495,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

470,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig) Begriffserklärung

570,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig) Begriffserklärung

Professionalisierungsgrad

Fachwissen

Stand: 12.03.2024

Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.

Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)".  Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeine Information zur Anmeldung, zum Rücktritt und zum Ausfall einer Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie.

AGB PDF, 14