Das reformierte Stiftungsrecht
Fachseminar
Inhalt: Am 1. Juli 2023 ist das reformierte Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Damit werden das Nebeneinander von Bundes- und Länderregelungen beendet und bundeseinheitliche Vorgaben für Stiftungen, zu Rechten und Pflichten der Organmitglieder oder zu Satzungsänderungen und zur Auflösung von Stiftungen geschaffen. Zudem wurden vom Bundesgesetzgeber zwei Register beschlossen: das Zuwendungsempfängerregister und das Stiftungsregister, die für die künftige Arbeit von Stiftungen von Relevanz sind.
Das Seminar beleuchtet die wesentlichen Themen für Stiftungen im Lichte der Neuerungen und widmet sich dabei insbesondere der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters und des Stiftungsregisters, den veränderten Rahmenbedingungen des Stiftungsvermögens, den neuen Haftungsregeln für Stiftungsorgane, der Satzungsgestaltung, der künftigen Rolle der Stiftungsaufsicht sowie den Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für kleine Stiftungen.
Anschaulich und praxisnah werden die sich aus den rechtlichen Änderungen ergebenden Konsequenzen auf der Ebene der Verwaltung und des Tagesgeschäfts bestehender und sich in Gründung befindlicher Stiftungen und die modifizierte Beratungspraxis für Personen mit beratender Funktion anhand von Fallbeispielen erläutert.
Voraussetzungen: Vertiefte Kenntnisse im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht werden für die Teilnahme am Seminar, das auf dem Grundlagenseminar "Die Stiftung - Rechtliche Grundlagen" sowie auf dem Fachseminar "Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht" aufbaut, empfohlen.
Methode: Die Inhalte werden anhand von Präsentationen vorgestellt und erläutert sowie interaktiv bearbeitet. Begleitende Texte bieten die Möglichkeit zur individuellen Vertiefung einzelner Aspekte.
Format: Online-Seminar (2 halbe Tage)
Lernziele: Die Teilnehmenden erlangen mit dem Seminar einen fundierten und detaillierten Überblick über wesentliche Themen des reformierten Stiftungsrechts und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten Stiftungsverantwortlicher und -beratender.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach
§ 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Dauer
23.04. und 24.04.2024: jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Helke Tzschoppe
h.tzschoppe@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6
Referierende
Dr. Markus Heuel
Dr. Anna Kraftsoff
Teilnahmeentgelt
445,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
495,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
470,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
570,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Programm
Stand: 25.03.2024
Referierende
-
Dr. Markus Heuel
Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums sowie Leiter des Bereichs "Recht, Steuern & Consulting" und geschäftsführender Gesellschafter der DSZ Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen
-
Dr. Anna Kraftsoff
Rechtsanwältin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum und Leiterin des DSZ-Regionalbüros Berlin / Essen
Leistungen
Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
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Ihre Ansprechpartnerin
Helke Tzschoppe
Senior Programm Managerin
Telefon: +49 (0)160 - 16 97 27 6
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