© Dirk Enters

Veranstaltungen

Inhalt:  Das Gemeinnützigkeitsrecht für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften umfasst eine Vielzahl spezieller Regelungen, deren sichere Beherrschung in der Praxis oftmals herausfordernd sein kann. Hier gilt es, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, da mit der Gemeinnützigkeitsrechtsreform zum Jahreswechsel 2020/21 zahlreiche Änderungen erfolgt sind. 

Im Online-Seminar wird das notwendige Fachwissen systematisch, anschaulich und anhand konkreter Praxisbeispiele vermittelt: Welche Anforderungen stellt die Abgabenordnung an die Gemeinnützigkeit von Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften? Nach welchen steuerlichen Regeln sind Kooperationen, wirtschaftliche Aktivitäten, Fundraising und Sponsoring möglich? Und nicht zuletzt: Welche aktuellen Entwicklungen und Diskussionen zeigen sich im Gemeinnützigkeitsrecht?   

Voraussetzungen: Grundlagende Kenntnisse im Steuerrecht werden für die Teilnahme am Seminar, das auf dem Grundlagenseminar "Die Stiftung - Steuerrechtliche Grundlagen" aufbaut, empfohlen. 

Methode: Die Inhalte werden im Online-Seminar durch interaktive Vorträge und Diskussionen sowie die Einbindung zahlreicher praxisnaher Beispiele vermittelt.    

Lernziele: Die Teilnehmenden des Online-Seminars erhalten einen Überblick über die wesentlichen Begriffe und Regelungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts und die sich daraus für gemeinnützige Organisationen ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen. Darüber hinaus vermittelt das Online-Seminar einen Überblick über die sich im Rahmen der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ergebenden Änderungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf im Stiftungs- und Beratungsgeschäft.  

Format: Online-Seminar (2 halbe Tage)

Zielgruppe: Zielgruppe der Veranstaltung sind alle, die in Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Einrichtungen Verantwortung für Maßnahmen mit steuerlicher Bedeutung haben, beispielsweise aus den Bereichen Vorstand, Projektmanagement, Fundraising oder Rechnungswesen.

Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach
§ 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.

Dauer

24. und 25.09.2024:  jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr

Ort

Online

Kontakt

Helke Tzschoppe
h.tzschoppe@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6

Referent

Prof. Dr. Stefan Stolte

Teilnahmeentgelt

445,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

495,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

470,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig) Begriffserklärung

570,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig) Begriffserklärung

Professionalisierungsgrad

Fachwissen

Das Programm wird in Kürze hochgeladen. 

Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.

Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)".  Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeine Information zur Anmeldung, zum Rücktritt und zum Ausfall einer Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie.

AGB PDF, 14