Standpunkt Stiftung: Germany‘s next Stiftungspapst!
von Matthias Pruns, Rechtsanwalt und Partner, Schiffer & Partner - Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Bonn
Erinnern Sie sich an damals, als Sie und ich Papst waren? Ich muss immer dann an die berühmte Schlagzeile denken, wenn ein neuer selbsternannter „Stiftungspapst“ auf der Bildfläche erscheint. Einer wie er – gendern ist hier überflüssig – ist Ihnen bestimmt auch schon einmal begegnet. Er verfügt über „Geheimwissen“ und mit diesem Geheimwissen will er Ihnen helfen, Ihr Vermögen zu schützen. Und Steuern sparen können Sie dabei auch, und zwar jede Menge!
Ich habe da allerdings so meine Zweifel.
Große Versprechungen – oder doch nur leere?
Die Anpreisungen solcher Berater ähneln sich seit Jahren und Jahrzehnten.
Familienstiftung: Ganz heißes Ding! Stiftung im Ausland: Gar kein Problem! Treuhandstiftung: Die passende Stiftung selbst für den allerkleinsten Geldbeutel! Und vor allem immer wieder als zentrales Versprechen, als der anziehende Honigtopf: Steuern sparen, Steuern sparen!
Steuer- oder doch eher Wirklichkeitsvermeidung?
Da wird dann auf der Internetsete auch gerne mal geschrieben, die Erbschaftsteuer betrage bei einer Stiftung 0 %. Klar, bei einer steuerbegünstigten Stiftung entfällt die Erbschaftsteuer, aber das übertragene Vermögen steht der stiftenden Person und ihrer Familie allenfalls noch in den doch sehr engen Grenzen des § 58 Nr. 6 AO zur Verfügung. Bei der rechtsfähigen Familienstiftung fällt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an, aber gut, das ist ja „nur“ eine „Ersatzsteuer“. Und tatsächlich, bei nichtrechtsfähigen Familienstiftungen fällt die Erbersatzsteuer grundsätzlich nicht an, da laut BFH nur rechtsfähige Stiftungen unter § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG fallen. Dass sich Stifterinnen und Stifter einer Treuhandstiftung aber schnell einmal in die Abhängigkeit eines Stiftungsträgers begeben oder gedrängt werden und auch das Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 ErbStG für die Errichtung hier nicht greift, wird dabei schnell einmal ausgeblendet. Alles vielleicht gar nicht so einfach mit den Steuern?
Stiftung – Alles ganz easy?
Aber wer will schon so genau aufklären, wenn es darum geht, Geschäfte zu machen! Denn das hervorstechende Merkmal besagter Anpreisungen dürfte die völlige Abwesenheit jeden Zweifels sein. Dass Stiftungen, jedenfalls rechtsfähige, unter staatlicher Aufsicht stehen, wird da auch gerne einmal unter den Tisch gekehrt. Dass treuhänderische Stiftungen zwar nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen, dafür aber gerne einmal ganz bewusst von einem Träger „abhängig“ gemacht werden – geschenkt. Auch der Umstand, dass Stifterinnen und Stifter ihr Vermögen auf Dauer und in der Regel auch unumkehrbar auf die Stiftung übertragen, wird von solchen Beratern im Gespräch lieber nicht zu eingehend erläutert.
Gute Beratung tut ggf. auch weh!
Dass wir uns nicht missverstehen: Die Absicherung der stiftenden Person und ihrer Familie, das Thema Steuern, treuhänderische oder auch ausländische Stiftungen und vieles andere mehr gehört zu einer umfassenden und gelungenen Stiftungsberatung dazu. Aber eine Stiftungsberatung darf nicht einseitig und vertriebsgetrieben auf die tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Vorteile einer Stiftungsgestaltung beschränkt sein. So groß der Stiftungswunsch bei der Mandantschaft oder der Kundschaft auch sein mag, wenn eine Stiftung nicht passt, und das ist häufig der Fall, dann passt sie nicht! Das kann an den beteiligten Personen selbst liegen, denen die notwendige „Stifterreife“ fehlt. Oder die konkret verfolgten Ziele, die persönlichen oder die finanziellen Verhältnisse passen nicht zu einer Stiftung. Das Projekt ist dann nicht „stiftungsreif“. Ganz bedenklich wird es aber, wenn sich der Berater gar nicht erst um seine eigene Reife bemüht.
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In der DSA-Rubrik "Standpunkt Stiftung" werden ausgewählte Stiftungsthemen durch Meinungsbeiträge von Vertreterinnen und Vertretern aus der Stiftungswelt beleuchtet. Weitere Standpunkte finden Sie unter "Aktuelles".