Standpunkt Stiftung

Standpunkt Stiftung: Auf Kurs bleiben: Erfolgsfaktor Compliance in Stiftungen

von Marcel Werner, Rechtsanwalt für Gesellschafts- und Steuerrecht und General Counsel bei der Stiftung Mercator GmbH

Compliance ist ein bedeutendes Mittel, um die Reputation zu wahren, Transparenz zu schaffen und Risiken frühzeitig zu identifizieren. Die Einhaltung und Überprüfung von geltenden satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben ist unabdingbar und hilft der Gesamtorganisation auf Kurs zu bleiben. 

Ein Compliance Management System (CMS) spiegelt nicht nur ethische Vorstellungen einer Organisation wider, sondern dient auch ihrem eigenen Interesse, da es zur Risikominimierung beiträgt. Stiftungsorgane haben ein eigenes Interesse daran, Schäden zu minimieren. Ein individuell zugeschnittenes und strukturiertes CMS, also ein Leitfaden, der interne Regelungen festlegt, gewährleistet dies. Die gesetzliche Einführung der Business Judgement Rule (BJR) zum 1.7.2023 für Stiftungen des bürgerlichen Rechts bietet zukünftig auch für Stiftungsorgane eine Orientierung darüber, wann eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Organs im Rahmen der laufenden Geschäftsführung vorliegt und wann nicht.

Risikobewusstsein und -prävention

„Compliance“ bedeutet Gesetzesbefolgung und findet sich seit 2007 im Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch für Stiftungen wächst die Bedeutung von Compliance. Aufgrund der Vielzahl von Regelungen in der Stiftungspraxis kann es zu Rechtsunsicherheit und einem Verlust des Überblicks kommen. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Maßnahmen festzulegen, um Verstöße gegen bestehende Vorschriften auszuschließen und bei allen Beteiligten ein entsprechendes Risikobewusstsein zu schaffen und die eigenen Strukturen kritisch zu hinterfragen. Ein CMS kann sich auf verschiedene Bereiche wie Stiftungs- und Steuerrecht konzentrieren oder allgemeine Grundsätze und Richtlinien (Reisekosten, Registerpflichten, Datenschutz, Governance u.a.) festlegen. Wichtig ist, dass ein CMS individuell auf die jeweilige Organisation zugeschnitten ist.

Insbesondere für Stiftungen ist ein Tax-Compliance-System von Bedeutung, das ein gesetzeskonformes Verhalten hinsichtlich steuerrechtlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Pflichten normiert und als Leitfaden dienen kann. Es beschreibt die systematischen und organisatorischen Maßnahmen einer Organisation, die die steuerliche Regelbefolgung sicherstellen. In einem ersten Schritt werden Risiken erörtert und eingestuft, sodann die Prozessverantwortlichen identifiziert und ein entsprechendes präventives Handeln normiert. Neben der Optimierung interner Prozesse kann die Einrichtung eines derartigen Systems ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit im Rahmen einer festgestellten Steuerverkürzung sprechen kann. 

Auf Kurs bleiben

Durch die Einführung der BJR definiert der Gesetzgeber nunmehr, wann bei Stiftungsorganen eine Pflichtverletzung vorliegt. Da der Anwendungsbereich der BJR erst dann eingreift, wenn das entsprechende Organ in Übereinstimmung mit den satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben handelt, ist es elementar, dass die verantwortlichen Personen die einzuhaltenden Regeln und Pflichten kennen und die tatsächliche Geschäftsführung so auf Kurs bleibt. Hier kann die Einführung eines CMS einen wichtigen Handlungsrahmen vorgeben, um die für die Stiftung (zentral) einzuhaltenden Regelungen zu spiegeln und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.

Das Fachseminar “Compliance für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen” mit Marcel Werner und Benjamin Weber findet am 20./21.11.2024 statt. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier

In der DSA-Rubrik "Standpunkt Stiftung" werden ausgewählte Stiftungsthemen durch Meinungsbeiträge von Vertreterinnen und Vertretern aus der Stiftungswelt beleuchtet. Weitere Standpunkte finden Sie unter "Aktuelles".