© Dirk Enters

Veranstaltungen

Inhalt: Die Bedeutung des Themas Compliance nimmt stetig zu. Während Compliance fester Bestandteil des Risikomanagements von Wirtschaftsunternehmen ist, wird das Thema in Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften häufig vernachlässigt. Dabei ist die Etablierung eines Compliance-Management-Systems ein wirkungsvolles Instrument, um Risiken von finanziellen Schäden bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit zu minimieren.

Gerade in Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften sollte der Fokus auf dem Steuerrecht und der Rechnungslegung liegen, da insbesondere das Steuerrecht den rechtlichen Rahmen der täglichen Arbeit bildet und am anfälligsten für Fehler ist. Hier drohen teils drastische (persönliche) Haftungskonsequenzen, welche durch die Einführung eines CMS verringert werden können.

Im Online-Seminar wird den Teilnehmenden Wissen zu Inhalten und Zielen von Compliance, der Identifizierung von Compliance-Risiken  sowie eine Übersicht über den etablierten Standard eines Compliance-Systems vermittelt. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Zusammenhang mit der Business Judgement Rule, welche seit dem 1. Juli 2023 auch für Stiftungsorgane gesetzlich kodifiziert ist.

Die Teilnehmenden erhalten Praxistipps (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen Infrastruktur und Kapazitäten in kleineren und mittleren Organisationen), um die Einführung eines Compliance-Management-Systems in ihrer Organisation erfolgreich und effizient anzustoßen.

Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse über Haftungsrisken in NPOs sind für die Teilnahme am Online-Seminar hilfreich.

Methode: Die Inhalte werden durch eine Kombination aus Vortrag, dialogischen Reflexionen und der Analyse von Fallbeispielen vermittelt.

Lernziele: Die Teilnehmenden erhalten eine erste Orientierung, um Compliance-Risiken in ihrer Stiftung zu identifizieren und auf Basis dessen eine Compliance-Kultur zu entwickeln. Das Online-Seminar dient den Teilnehmenden als erster Schritt, um die Einführung eines Compliance-Managements-Systems in ihrer Organisation anzuleiten.

Format: Online-Seminar (2 halbe Tage)

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Organmitglieder sowie (verantwortliche) Mitarbeitende von Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Organisationen, die sich über die Grundlagen des Compliance-Managements und persönlicher Haftungsmaßstäbe informieren und dieses gegebenenfalls in ihrer Organisation etablieren bzw. verstetigen möchten.

Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach
§ 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Dauer

20. und 21.11.2024: jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr

Ort

Online

Kontakt

Helke Tzschoppe
h.tzschoppe@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6

Referierende

Benjamin Weber
Marcel Werner

Teilnahmeentgelt

445,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

495,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

470,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig) Begriffserklärung

570,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig) Begriffserklärung

Professionalisierungsgrad

Fachwissen

Stand: 28.02.2024

Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.

Die Teilnahme am Seminar beinhaltet die Bereitstellung der Seminarunterlagen (in digitaler Form über die Lernplattform) und eine Teilnahmebescheinigung.

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)".  Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeine Information zur Anmeldung, zum Rücktritt und zum Ausfall einer Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie.

AGB PDF, 14