Inhalt: Künstliche Intelligenz bietet Stiftungen vielfältige Möglichkeiten: Sie kann Recherchen erleichtern, Texte vorbereiten, Projektarbeit unterstützen, Kommunikation verbessern und interne Prozesse effizienter gestalten. Gleichzeitig stellen sich neue Fragen zu Datenschutz, Urheberrecht, IT-Sicherheit, Verantwortung, Transparenz und digitaler Souveränität. Das Fokuswebinar vermittelt einen praxisnahen Einstieg in den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Stiftungsarbeit. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über relevante rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen. Anhand praktischer Elemente wird veranschaulicht, wie Stiftungen KI sicher und sinnvoll einsetzen können. Am Ende des Webinars verfügen die Teilnehmenden über praxisorientierte Checklisten, Leitfragen und ein kompaktes Handout, mit denen sie den KI-Einsatz in ihrer eigenen Organisation besser einschätzen und strukturieren können.
Voraussetzungen: Es sind keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich.
Methodik und Didaktik: Im Fokuswebinar arbeitet der Referent mit einer Kombination aus Vortrag, dialogischen Reflektionen, Diskussion und der Analyse von echten Fallbeispielen.
Lernziele: Am Ende der Veranstaltung kennen die Teilnehmenden die zentralen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrelevanten Anforderungen für den Einsatz von KI-Tools in ihrer Stiftung und können diese anhand konkreter Praxisbeispiele einordnen. Sie verstehen die Grundlagen digitaler Souveränität bei der Auswahl von KI-Tools und können Abhängigkeiten sowie Risiken kritisch bewerten.
Format: Fokuswebinar
Zielgruppe: Das Fokuswebinar richtet sich an Personen, die in Ihrer Stiftung oder Organisation mit Datenschutzfragen und der Einführung und Bedienung von KI-Tools Berührung haben.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.
Beginn
18.03.2027 · 10.00 Uhr
Ende
18.03.2027 · 12.30 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Katharina Schnur
k.schnur@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 16 97 27 6
Referent
Christian Zappe
Teilnahmeentgelt
140,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
160,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
150,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
190,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Inhalte
- KI rechtssicher in der Stiftungsarbeit einführen und nutzen
- Datenschutz, Urheberrecht, Verantwortung und interne Nutzungsregeln
- IT-Sicherheit beim Einsatz von KI-Tools
- Digitale Souveränität, Tool-Auswahl und Abhängigkeiten
- Material für den Transfer in die eigene Stiftung
Referent
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und erfahrene Berater. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
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Christian Zappe
Medien- und IT-Jurist sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Hannover
Leistungen
Die Teilnahme am Webinar beinhaltet die Bereitstellung der Webinarunterlagen in digitaler Form und eine Teilnahmebescheinigung.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Weitere Termine
Datenschutz & KI – Künstliche Intelligenz rechtssicher und souverän in der Stiftungsarbeit nutzen
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