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Veranstaltungen

Inhalt: Vor der Gründung einer Stiftung stellen sich den potenziellen Stifterinnen bzw. Stiftern zahlreiche Fragen. Zunächst gilt es, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen, danach müssen daraus resultierende wichtige Details geklärt werden. Die Inanspruchnahme einer umfassenden Rechtsberatung ist deshalb unbedingt empfehlenswert.

Allerdings ist es sinnvoll, sich vor einer – in der Regel kostenpflichtigen – Beratung zunächst selbst einen Überblick über die grundlegenden Fragen und möglichen Wege zu verschaffen: Ist die rechtfähige Stiftung für mein Vorhaben die richtige Wahl oder kommt besser eine andere Rechtsform in Betracht? Kann die Stiftung auch erst nach meinem Versterben gegründet werden? Worin unterscheiden sich Familienstiftungen von gemeinnützigen Stiftungsformen? Was muss ich bei der Erstellung der Satzung beachten und kann ich diese nicht nach Gründung noch abändern? Wie und von wem soll die Stiftung verwaltet werden, wenn ich nicht mehr da bin? Gibt es Regelungen, die bei der Vermögensanlage von Stiftungsvermögen zu beachten sind?

Hier bietet das Einstiegswebinar eine erste Orientierung und ermöglicht den Teilnehmenden einen interaktiven Austausch.

Voraussetzungen: Für diese Veranstaltung gibt es keine Voraussetzungen zur Teilnahme.

Methodik und Didaktik: Im Einstiegswebinar arbeitet die Referentin mit einer Kombination aus Vortrag, dialogischen Reflexionen, Diskussion und der Analyse von Fallbeispielen.

Lernziele: Das Einstiegswebinar vermittelt eine erste Orientierung im Stiftungsrecht und ermöglicht die Abgrenzung zu anderen möglichen Rechtsformen vor Errichtung für potentielle Stifterinnen und Stifter. Es hilft bei der Konkretisierung der ersten typischen Fragestellungen bei einer Stiftungserrichtung und gibt einen Überblick über notwendige Regelungen in der Satzung und deren Alternativen.  

Format: Einstiegswebinar

Zielgruppe: Das Einstiegswebinar richtet sich an Personen, die die Errichtung einer Stiftung erwägen, und sich zunächst selbst einen Überblick verschaffen wollen, bevor sie professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.

Beginn

01.10.2027 · 10.00 Uhr

Ende

01.10.2027 · 12.30 Uhr

Ort

Online

Kontakt

Elisabeth Schönrock
e.schoenrock@stiftungsakademie.de

Referentin

Ines Fasting

Teilnahmeentgelt

140,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

160,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes Begriffserklärung

150,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig) Begriffserklärung

190,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig) Begriffserklärung

Professionalisierungsgrad

Basiswissen

  • Ist eine Stiftung die richtige Rechtsform für mich und mein Vorhaben?
  • Steuerbegünstigte Stiftung oder Familienstiftung?
  • Welche Möglichkeiten der Stiftungserrichtung gibt es?
  • Stiftungssatzung – was muss ich beachten?
  • Welche Gremien sind zwingend notwendig und sinnvoll?

Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erfahrene Beratende. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.

Die Teilnahme am Webinar beinhaltet die Bereitstellung der Webinarunterlagen in digitaler Form und eine Teilnahmebescheinigung.

Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)".  Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeine Information zur Anmeldung, zum Rücktritt und zum Ausfall einer Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie.

AGB PDF, 14