Helfen mit System: Mildtätigkeit nach § 53 AO sicher gestalten
Fokuswebinar
Inhalt: Das Stiftungswesen findet seinen Ursprung im sozialen Bereich. Bis heute bilden karitative Zwecke einen Schwerpunkt in der Arbeit von Stiftungen. Im Gemeinnützigkeitsrecht benennt § 53 der Abgabenordnung die Bedingungen, unter denen sich eine Stiftung mildtätig engagieren darf. Das Webinar beleuchtet den Rahmen für mildtätiges Engagement: Welche Voraussetzungen sind bei Einzelförderungen zu beachten? Welche Dokumentationspflichten sieht das Gesetz vor? Wie verhalten sich Stiftungsleistungen zu Sozialleistungen, die von Seiten des Staates gewährt werden? Was ist bei Zweckbetrieben mildtätiger Organisationen zu beachten? Was besagt der Grundsatz der wohlfahrtspflegerischen Gesamtsphäre? Die Veranstaltung gibt neben einem fachlichen Input die Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse im Bereich der Mildtätigkeit sind hilfreich, werden aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Methodik und Didaktik: Im Fokuswebinar arbeitet der Referent mit einer Kombination aus Vortrag, dialogischen Reflektionen, Diskussion und der Analyse von echten Fallbeispielen.
Lernziele: Die Teilnehmenden kennen die Voraussetzungen für eine Förderung im mildtätigen Bereich. Sie sind sensibilisiert für die Frage des Zusammentreffens von Stiftungsleistungen und staatlichen Sozialleistungen. Die Teilnehmenden kennen die Voraussetzungen für das Vorliegen eines mildtätigen Zweckbetriebs.
Format: Fokuswebinar
Zielgruppe: Das Fokuswebinar richtet sich an Personen, die in mildtätigen Stiftungen arbeiten, Sicherheit für ihre tägliche Arbeit gewinnen und sich mit anderen Engagierten zu aktuellen Fragen ihrer Arbeit austauschen möchten.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.
Beginn
05.03.2027 · 10.00 Uhr
Ende
05.03.2027 · 12.30 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Katrin Harm
k.harm@stiftungsakademie.de
+49 (0)160 - 92 46 24 24
Referent
Prof. Dr. Burkhard Küstermann
Teilnahmeentgelt
140,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
160,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
150,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
190,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Inhalte
- Finanzielle Hilfebedürftigkeit
- Körperliche, geistige, seelische Hilfebedürftigkeit
- Wohngemeinnützigkeit
- Mildtätigkeit und staatliche Sozialleistungen
- Mildtätige Zweckbetriebe
- Grundsatz der wohlfahrtspflegerischen Gesamtsphäre
Referent
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und erfahrene Berater. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
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Prof. Dr. Burkhard Küstermann
Professor für Rechtswissenschaften an der FH Bielefeld und freiberuflicher Stiftungsberater, Berlin
Leistungen
Die Teilnahme am Webinar beinhaltet die Bereitstellung der Webinarunterlagen in digitaler Form und eine Teilnahmebescheinigung.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
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