Anlagerichtlinien für Stiftungen
Fokuswebinar
Inhalt: Das Vermögen einer Stiftung stellt die Quelle ihrer Leistungsfähigkeit zur Verwirklichung des Stiftungszwecks dar. Dies gilt sowohl für die klassische Kapitalstiftung als auch für die Verbrauchsstiftung. Entsprechend kommt der Verwaltung des Stiftungsvermögens eine hohe Bedeutung zu. Für diejenigen Personen, die in der Stiftung für die Anlage des Vermögens die Verantwortung tragen, ist es daher wichtig, entsprechende Kenntnisse aufzubauen, um handlungssicher agieren zu können. Hierbei spielen Anlagerichtlinien eine zentrale Rolle, schaffen Sie doch die Leitplanken, zwischen denen ein sicheres Manövrieren in Vermögensfragen ermöglicht wird. In den Anlagerichtlinien wird die strategische Ausrichtung der Vermögensanlage definiert, um eine nachhaltige Sicherstellung der Zweckverwirklichung zu gewährleisten. Gleichzeitig stellt sie für die Verantwortlichen in den Stiftungsgremien eine konkrete Hilfestellung dar, ihr Haftungsrisiko im Falle eines Vermögensschadens zu minimieren. Zudem ist sie ein wichtiges Instrument für eine gelingende Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern in der Vermögensbewirtschaftung.
Voraussetzung: Basiswissen in Fragen der Vermögensanlage sowie ein grundsätzliches Interesse an der Verwaltung des Stiftungsvermögens.
Methodik und Didaktik: Die Inhalte werden durch interaktive Vorträge und Diskussionen sowie die Einbindung praxisnaher Beispiele vermittelt.
Lernziele: Die Teilnehmenden haben ein Verständnis von der Funktion und dem grundsätzlichen Aufbau von Anlagerichtlinien und können diese im Gesamtkontext der Stiftungsstatuten einordnen. Sie wissen, wie sie die strategischen Anlageziele der Stiftung in Form von Anlagerichtlinien operationalisieren, um das Haftungsrisiko im Falle eines Vermögensschadens zu minimieren. Sie haben eine Grundsicherheit im Umgang mit den Fachbegriffen, um das Vermögen der Stiftung entweder in Eigenregie oder aber in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern mit dem Ziel der dauerhaften Zweckverwirklichung anzulegen.
Format: Fokuswebinar
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die in Stiftungen für die Anlage des Stiftungsvermögens verantwortlich sind oder sich für eine solche Position qualifizieren möchten.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO): Die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) ist möglich. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nutzen Sie für dieses Thema auch die Möglichkeiten einer Vor-Ort-Inhouse-Schulung oder einer Online-Inhouse-Schulung.
Beginn
09.10.2026 · 10.00 Uhr
Ende
09.10.2026 · 12.30 Uhr
Ort
Online
Kontakt
Anne Lenz
a.lenz@stiftungsakademie.de
+49 (0)170 - 70 55 73 8
Referent
Stephan George
Teilnahmeentgelt
140,00 €
Gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
160,00 €
Nicht gemeinnützige Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes
Begriffserklärung
150,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (gemeinnützig)
Begriffserklärung
190,00 €
Teilnahmeentgelt regulär (nicht gemeinnützig)
Begriffserklärung
Professionalisierungsgrad
Fachwissen
Inhalte
- Standortbestimmung Anlagerichtlinien
- Funktion von Anlagerichtlinien
- Operationalisierung strategischer Anlageziele in Anlagerichtlinien
- Aufbau und Inhalt von Anlagerichtlinien
Referent
Die Referierenden der Deutschen Stiftungsakademie sind Expertinnen und Experten aus Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und erfahrene Berater. Auch Fach- und Führungskräfte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellen ihr Fachwissen regelmäßig zur Verfügung.
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Stephan George
Geschäftsführer der Trägerstiftung für die Rheinische Stiftung für Bildung, Köln
Leistungen
Die Teilnahme am Webinar beinhaltet die Bereitstellung der Webinarunterlagen in digitaler Form und eine Teilnahmebescheinigung.
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
Die Deutsche Stiftungsakademie stellt auf Wunsch entsprechende Bescheinigungen für die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) aus. Dies umfasst Online- wie Präsenzveranstaltungen von Kurzformaten bis zu mehrtägigen Lehrgängen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen über die Anerkennung als Fortbildung bzw. über das entsprechende Rechtsgebiet ausschließlich bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer liegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 15 (2) FAO bei Online-Veranstaltungen "der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (muss)". Diesen ermitteln wir über die Abgleichung der Login-Daten und bitten um Verständnis, dass im Falle einer nicht durchgängigen Teilnahme keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Weitere Termine
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